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AGB Ticketkauf

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TICKETKÄUFER DER

COMTAIN Communications & Entertainment GmbH
Stauffergasse 26
1140 Wien
Firmenbuchnummer: FN 565377 m
Tel: +43 664 390 09 49
E-Mail: office@comatain.at
www.comtain.at

STAND: 1. FEBRUAR 2023

Diese AGB gelten für den Ticketkauf auf www.comtain.at.
Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung bzw. der Bestellung gültigen Fassung.

 

1. Geltungsbereich und Allgemeines
COMTAIN Communications & Entertainment GmbH (kurz: COMTAIN) verkauft über den Online-Ticketshop auf www.comtain.at im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung Tickets für Eigenveranstaltungen.
Die auf der Website und in der Bewerbung enthaltenen Daten und Informationen zu Veranstaltungen dienen als Vorinformation für Interessenten über die Veranstaltungen. Der Besucher bestätigt mit seiner Bestellung, dass er sich aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen (COMTAIN-Webseite www.comtain.at, sowie allenfalls verlinkte Informationen zur Veranstaltung) sich vor Kauf der Eintrittskarte über Ort, Art der Veranstaltung, Jugendschutzbestimmungen und Programm der Veranstaltung, Zeit und Dauer der Veranstaltungen informiert hat und die Veranstaltung für seine Zwecke geeignet ist.

2. Ticket-Bestellung
Bei einem Kauf über unseren Webshop hat der Kunde vor Abgabe seiner Erklärung im Warenkorb die Möglichkeit seine Bestellung zu prüfen und etwaige Fehler zu berichtigen.
Der Kunde erhält bei elektronischen Käufen nach Eingang seiner Bestellung eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über den Erhalt seiner Bestellung sowie das/die digitale(n) Ticket(s) per E-Mail zugesendet.

 

3. Bezahlung
Die angeführten Ticketpreise verstehen sich exklusive 20% Umsatzsteuer.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahliungsanbieter Stripe, Inc. www.stripe.com/de/contact. Nach der Bezahlung erhält der Kunde einen automatisierten Buchungsbeleg über die getätigte Bezahlung per E-Mail zugesendet.
Je nach Verfügbarkeit erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, EPS, Giropay, Sofort, Klarna oder im SEPA-Lastschriftverfahren.
Der verrechnete Betrag setzt sich aus dem Preis des/der Ticket(s) zzgl. 20% Umsatzsteuer sowie allfälligen Systemebühren zusammen.
Dem Käufer werden vor verbindlicher Bestellung alle Preisposten angezeigt. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung seine Gültigkeit.

 

4. Zustellung und Gebrauch
Das/Die Ticket(s) werden von COMTAIN nach erfolgreicher Bezahlung per automatisierter E-Mail an den Kunden verschickt. Bei einem Datenverlust in der Sphäre des Kunden (etwa aufgrund von Löschung oder Verlust des Zugriffs auf das E-Mail-Postfachs) übernimmt COMTAIN keinerlei Haftung. Es wird daher empfohlen sein(e) Ticket(s) unmittelbar nach der Zustellung auszudrucken.
Auch bei jedem anderen Verlust einer Zutrittsberechtigung in der Sphäre des Kunden kann seitens COMTAIN kein Ersatz geleistet werden.
Besucher sind dazu verpflichtet ihr(e) Ticket(s) keinem Dritten zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes (das bedeutet: Jenes Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets gleicher Identifikation sind durch den Zutritt des ersten Tickets automatisch entwertet – dies gilt nur, sofern die Gründe für eine etwaige falsche Entwertung nicht COMTAIN zuzurechnen sind oder dies sonst von COMTAIN verschuldet wurde).
Ein Missbrauch der Zutrittsberechtigung wird geahndet, Veränderungen und Kopien (etwa auch Weitersenden digitaler Tickets) der Zutrittsberechtigungen sind untersagt. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Zutrittsberechtigungen behält sich COMTAIN ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. COMTAIN trägt keine Verantwortung für dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten.

 

5. Hausordnung des Veranstalters
Durch den Erwerb eines Tickets verpflichtet sich der Besucher die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte sowie die Anordnungen des Veranstalters COMTAIN zu beachten. Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen der jeweiligen Veranstaltung zum Tragen.


6. Absage/Änderungen der Veranstaltung, Rückerstattungen

Als freiwillige Serviceleistung behält sich COMTAIN im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben elektronisch per E-Mail, telefonisch oder per SMS zu verständigen, sofern die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen.
Übliche Programmänderungen durch COMTAIN im zumutbaren Ausmaß sind vorbehalten. Änderungen im Programmablauf oder geringfügige Veränderungen bei Beginnzeitend sind jedenfalls kein Grund für eine Rückvergütung oder Minderung des Ticketpreises.

 

7. Ausschluss vom Widerrufsrecht
Beim Kauf von Tickets für ein bestimmtes Event besteht kein Widerrufsrecht! So sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Verbraucher hat daher kein Recht, den Kaufvertrag über die Tickets zu widerrufen.

 

8. Datenschutz
Die vom Kunden im Zuge der Registrierung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail sowie optional Firmenname, UID-Nummer und Telefonnummer) werden von COMTAIN zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes idgF sowie der Datenschutz-Grundverordnung von COMTAIN auch an Umsetzungspartner, die zur Abwicklung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung notwendig sind (z. B. Check-in und Einlasskontrolle am Veranstaltungsort), an weitergegeben werden.

 

9. Foto-, Ton- und Bildaufzeichnungen
Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei COMTAIN-Veranstaltungen vereinzelt Ton- und Bildaufnahmen der Veranstaltung und Besucher hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernsehübertragungen, Foto, Video, Web etc.).
Der Besucher nimmt daher zur Kenntnis, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen mit jedem derzeitigen oder künftigen technischen Verfahren insbesondere von COMTAIN und/oder deren Partnern ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt. Für die Nutzung gebührt dem Kunden keine Entschädigung.
Falls am Veranstaltungsort entsprechend verlautbart, sind die Besucher sind nicht berechtigt, Foto, Film-, Video- oder sonstige Ton-/ Bildaufnahmen von COMTAIN-Veranstaltungen zu machen.

10. Lautstärke
Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen insbesondere aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen wird daher angeraten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

11. Weiterverkauf
Ein Weiterverkauf von Tickets zu gewerblichen Zwecken sowie von personifizierten Tickets sowie Tickets für die Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Form von digitalen Coupons in Anspruch genommen wurden, insbesondere über Sekundärticket- und Auktionsplattformen wie etwa ebay, viagogo oder stubhub, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von COMTAIN gestattet. Sollte ein nicht genehmigter Verkauf festgestellt werden, verliert die Karte ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte behält sich COMTAIN ausdrücklich vor. Alternativ kann COMTAIN den durch den unzulässigen Weiterverkauf erwirtschafteten Gewinn beanspruchen.
COMTAIN behält es sich vor Kaufanträge für mehr als 10 Tickets abzulehnen bzw. nur nach gesonderter Prüfung zu genehmigen.

 

12. Gerichtsstand und Rechtswahl
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern aus diesem Vertrag sowie bei Verbrauchergeschäften, bei denen der Verbraucher zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat noch im Inland beschäftigt ist, ist das für 1140 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht verdrängt werden.

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